Der Gürtelgrad zeigt den Fortschritt einer Person im Ju-Jutsu an. Zu unterscheiden in Schüler- (Kyū-) und Meister- (Dan-) Grade. Erworben wird der Gürtel durch Bestehen einer Prüfung oder durch Verleihung (für besondere Leistung). Ab dem 6. Dan wird der Träger als Großmeister bezeichnet.
Schülergrade:
Mit Kyū werden die Schülergrade bezeichnet. Prüfungen bis zum 3. Kyū werden im Verein durchgeführt. Die Prüfungen zum 2. und 1. Kyū werden in Sachsen auf Landesebene durchgeführt (in anderen Bundesländern ist auch die Prüfung durch den Verein möglich). Grundsätzlich wird bei einer Prüfung zum 2. oder 1. Kyū ein zweiter, vereinsfremder Prüfer hinzugezogen.
Meistergrade:
Den Kyū, den Schülern, folgen die Dan-Grade für den „Meister“. Für den 1. Dan ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben. Der 1. Dan muss per Prüfung erlangt werden, alle anderen Graduierungen können auch verliehen werden. Die letzte Graduierung, die per Prüfung erlangt werden kann, ist der 5. Dan. Alle weiteren Grade werden verliehen.
Gürtelfarben
Quellen:
Ju-Jutsu 1×1, Prüfungsordnung des DJJV, Wikipedia